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Versicherung und Haftung bei Executive-Mobilität : Was Unternehmen wirklich absichern müssen

Risk-Manager prüft Versicherungsunterlagen vor einer schwarzen Direktionslimousine in einer Tiefgarage eines Zürcher Konzernsitzes.

Die Lücke, die niemand sehen will

Ein Vorstandsmitglied wird auf dem Weg zum Flughafen in einen Unfall verwickelt. Der Fahrer war angestellt bei einem Subunternehmer, den die interne Reisestelle über eine App gebucht hatte. Die Police des Konzerns greift nicht, weil der Fahrer kein Mitarbeiter war. Die Versicherung des Subunternehmers greift nicht, weil dessen Deckungssumme für gewerbliche Personenbeförderung nicht ausreichte. Und jetzt?

Jetzt beginnt ein Albtraum, der sich über Jahre ziehen kann.

Haftungsfragen bei der Executive-Mobilität gehören zu den am stärksten unterschätzten Risiken im Corporate-Travel-Management. Solange nichts passiert, scheint das Thema abstrakt. Wenn etwas passiert, ist es existenziell. Für Risk-Manager und CFOs in Schweizer Konzernen lohnt sich daher ein nüchterner Blick auf die Frage: Was ist eigentlich abgedeckt, und was nicht?

Drei Haftungsebenen, die selten zusammen gedacht werden

Die erste Ebene ist die Fahrzeughaftung. Wer haftet für Schäden, die mit dem Fahrzeug verursacht werden? Bei eigenen Flottenfahrzeugen ist die Antwort klar geregelt. Bei gemieteten, geleasten oder über Drittanbieter gestellten Fahrzeugen wird es kompliziert, und genau hier entstehen die meisten Deckungslücken.

Die zweite Ebene ist die Personenhaftung gegenüber dem beförderten Führungspersonal. Ein Konzern hat eine Fürsorgepflicht, die Duty of Care, gegenüber seinen reisenden Mitarbeitern. Diese Pflicht endet nicht an der Bürotür. Sie umfasst auch den Transferweg, und sie ist in der Schweiz arbeitsrechtlich und vertraglich belastbar.

Die dritte Ebene ist die Haftung gegenüber Dritten. Verursacht der eingesetzte Fahrer einen Schaden an einer dritten Person, kann das Unternehmen unter bestimmten Umständen mit in die Verantwortung gezogen werden, insbesondere dann, wenn es bei der Auswahl des Dienstleisters seine Sorgfaltspflicht verletzt hat.

Diese drei Ebenen werden in der Praxis selten gemeinsam betrachtet. Genau darin liegt die Gefahr.

Die Schwachstelle der Drittanbieter

Der Trend zur Auslagerung der Executive-Mobilität an spezialisierte Dienstleister ist betriebswirtschaftlich sinnvoll und senkt, wie wir bei der Kontrolle des CPA in Unternehmensflotten gezeigt haben, die Gesamtkosten erheblich. Doch die Auslagerung der Leistung ist nicht die Auslagerung der Haftung.

Ein Unternehmen, das einen Chauffeurdienst beauftragt, muss prüfen, ob dieser über eine ausreichende Betriebshaftpflicht verfügt, ob die Fahrzeuge gewerblich versichert sind, und ob die Fahrer arbeitsrechtlich korrekt angestellt sind. Ein Fahrer im Status eines Scheinselbständigen ist ein Haftungsrisiko, das im Schadensfall auf den Auftraggeber zurückfallen kann.

Die Prüfung dieser Punkte gehört in den Rahmenvertrag. Sie ist kein Misstrauensvotum, sondern Teil einer professionellen Sorgfaltspflicht. Ein seriöser Anbieter legt diese Nachweise von sich aus vor.

Die Versicherungsarchitektur eines durchdachten Mobilitätskonzepts

Ein belastbares Versicherungskonzept für Executive-Mobilität ruht auf mehreren Säulen, die ineinandergreifen müssen.

Die Betriebshaftpflicht des Mobilitätsdienstleisters bildet die erste Verteidigungslinie. Ihre Deckungssumme sollte dem Risikoprofil der beförderten Personen entsprechen, und das bedeutet bei C-Level-Transfers in der Regel deutlich höhere Summen als im Standardgewerbe.

Die Insassenversicherung schützt die beförderten Personen unabhängig von der Schuldfrage. Sie ist gerade bei hochrangigen Passagieren ein zentraler Baustein, der in vielen Standardpolicen fehlt.

Eine Vertrauensschadenversicherung deckt Schäden ab, die durch das Personal des Dienstleisters entstehen, etwa bei Verlust vertraulicher Dokumente oder Geräte. Dieser Aspekt verbindet die Versicherungsfrage direkt mit der Datensicherheit, die bei sensiblen Transfers ohnehin eine zentrale Rolle spielt.

Die steuerliche und bilanzielle Dimension

Versicherungsprämien für Executive-Mobilität sind in der Schweiz als Betriebsaufwand grundsätzlich abzugsfähig, sofern die zugrundeliegende Mobilität betrieblich veranlasst ist. Die saubere Dokumentation dieser Veranlassung, die wir im Zusammenhang mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Mobilitätskosten ausführlich behandelt haben, ist somit auch versicherungsseitig relevant.

Für den CFO ergibt sich daraus eine doppelte Logik. Eine lückenlose Versicherungsarchitektur ist nicht nur Risikoabsicherung, sondern auch ein Posten, der steuerlich und bilanziell sauber abgebildet werden kann. Wer die Risikokosten kennt und korrekt verbucht, verwandelt eine unsichtbare Gefahr in eine kalkulierbare Grösse.

Risiko ist nicht gleich Schaden

Der Unterschied zwischen einem professionell aufgesetzten und einem improvisierten Mobilitätskonzept zeigt sich nie im Normalbetrieb. Er zeigt sich im Ausnahmefall, in dem einen Moment, in dem alles schiefgeht und die Frage nach der Haftung plötzlich nicht mehr theoretisch ist.

Ein Unternehmen, das diese Frage im Voraus durchdacht hat, schläft nicht ruhiger. Es schläft sicherer.


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